Beiträge und Gebühren (2024)

Online-Selbstbedienungsfunktionen

Unter Online-Selbstbedienungsfunktionen können Sie den aktuellen Stand Ihres Beitragskontos einsehen und ggf. eine Bestätigung über bezahlte Beiträge ausdrucken.

Sollte auf Ihrem Beitragskonto noch ein Guthaben (nach Exmatrikulation oder Überzahlung) vorhanden sein, können Sie mit diesem Formular (PDF, 119 KB) die Rücküberweisung beantragen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 4 - Beiträge, Promotionsstudierende und sonstige immatrikulierte Personen

Beiträge für das Studierendenwerk

Die Beiträge für das Studierendenwerk müssen alle Studierenden jedes Semester im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium. Die Höhe der Beiträge setzt das Studierendenwerk München Oberbayern durch Satzung fest, die Universität erhebt diese Beiträge gemäß Art. 121 Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes für das Studierendenwerk und führt sie an dieses ab. Weitere Informationen zu diesen Beiträgen und deren Verwendung finden Sie auf der Website des Studierendenwerks München Oberbayern.

Die Beiträge für das Studierendenwerk setzen sich grundsätzlich zusammen aus dem Grundbeitrag und dem zusätzlichen Beitrag für das Semesterticket. Da jedoch laut Mitteilung des Studierendenwerks München Oberbayern der Semesterticketvertrag ab dem Wintersemester 2023/24 ausgesetzt wird, entfällt der obligatorische Solidarbeitrag bis auf weiteres.

Studienbeiträge

Allgemeines

Seit dem Wintersemester 2013/14 werden keine Studienbeiträge mehr erhoben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuellen Informationen zur Rückmeldung.

Gemäß Art. 71 Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 wurden in Bayern im Zeitraum vom Sommersemester 2007 bis einschließlich Sommersemester 2013 Studienbeiträge erhoben. Das Nähere, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge hat die Universität durch die Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 9. August 2006, in der Fassung der Änderungssatzung vom 24. Juli 2009 geregelt.

Rückwirkende Befreiung von der Beitragspflicht

Ansprechpartner

Für Fragen hinsichtlich der rückwirkenden Befreiung von den Studienbeiträgen steht Ihnen das Sachgebiet 4 - Beiträge, Promotionsstudierende und sonstige immatrikulierte Personen der Studentenkanzlei sowie der Studien-Informations-Service unter +49 89 2180-9000 zur Verfügung.

Studienbeitragsdarlehen

Seit dem Wintersemester 2013/14 werden keine Studienbeiträge mehr erhoben.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zum Wintersemester 2013/14 das Bayerische Studienbeitragsdarlehen eingestellt wurde.

Für Fragen zu noch laufenden Studienbeitragsdarlehen stehen wir Ihnen zu den angegebenen Zeiten weiterhin gern zur Verfügung.

Studentenkanzlei - Herr Tyroller, Zi. E112
Montag - Mittwoch, 8:30 - 11:00 Uhr

Gebühren

Gebühren für ein weiterbildendes Studium

Eine gesonderte Gebühr für das Weiterbildungsstudium wird je nach Art des Angebots erhoben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Fakultät.

Gebühren für Gaststudierende

Für Gaststudierende gelten folgende nach Anzahl der Semesterwochenstunden gestaffelten Gebühren:

  • 1. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt weniger als fünf Semesterwochenstunden: 100,-€
  • 2. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt fünf bis acht Semesterwochenstunden: 200,- €
  • 3. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt mehr als acht Semesterwochenstunden: 300,- €

Die Gebühr ist in Höhe entsprechend der Gesamtsemesterwochenstunden der belegten Lehrveranstaltungen bei der Immatrikulation fällig. Die Information der Zahlungsmodalitäten erhalten Sie mit Ihrer Immatrikulation.

Im Rahmen der Rückmeldung oder Wiederimmatrikulation unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks zu überweisen (Termin für das Sommersemester 2023: bis spätestens 20.03.2023)

Eine Rückerstattung der Gebühr ist weder ganz noch teilweise möglich. Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung ist nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen unter: Gaststudierende

Gebühren für Gaststudierende des Seniorenstudiums

Für Gaststudierende des Seniorenstudiums gelten folgende nach Anzahl der Semesterwochenstunden gestaffelte Gebühren:

  • 1. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt weniger als fünf Semesterwochenstunden: 100,-€
  • 2. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt fünf bis acht Semesterwochenstunden: 200,- €
  • 3. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt mehr als acht Semesterwochenstunden: 300,- €

Die Gebühr ist in Höhe entsprechend der Gesamtsemesterwochenstunden der belegten Lehrveranstaltungen bei der Immatrikulation fällig. Die Information der Zahlungsmodalitäten erhalten Sie mit Ihrer Immatrikulation.

Im Rahmen der Rückmeldung oder Wiederimmatrikulation unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks zu überweisen (Termin für das Sommersemester 2023: bis spätestens 20.03.2023)

Eine Rückerstattung der Gebühr ist weder ganz noch teilweise möglich. Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung ist nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen unter: Gaststudierende des Seniorenstudiums

Gebühren für Frühstudierende

Für Studierende im Frühstudium besteht an der LMu keine Gebührenpflicht

Gebühren für Zweithörer

Für Studierende, die als Zweithörerinnen oder Zweithörer an der LMU immatrikuliert sind besteht keine Gebührenpflicht.

Bei Fragen zur Rückmeldung wenden Sie sich bitte an den Studien-Informations-Service (SIS): +49 89 2180-9000

Bitte beachten Sie, dass die Überweisung des Semesterbeitrages erst nach 3-5 Werktagen in Ihrem Beitragskonto sichtbar wird. Bei Auslandszahlungen kann das sogar bis zu einer Woche dauern.

Kontakt

  • Studentenkanzlei, Sachgebiet 4

verantwortlich für den Inhalt der Seite: Studentenkanzlei

Beiträge und Gebühren (2024)

FAQs

Beiträge und Gebühren? ›

Gebühren sind Gegenleistung für bestimmte und tatsächlich durch den Bürger in Anspruch genommene Leistungen des Staates. Bei Beiträgen ist nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben, unabhängig davon, ob der Bürger sie nutzt oder nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Gebühren und Beiträge? ›

Hierin liegt der Hauptunterschied zur Gebühr: Bei Gebühren ist eine tatsächliche Nutzung der staatlichen Einrichtung / Leistung durch die Einzelperson erforderlich. Beiträge sind nicht legaldefiniert, ihre allgemeine Definition ist aber gefestigt.

Was sind Beiträge Beispiele? ›

Beiträge sind eine Geldleistung für den Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen. (z.B. Kosten für Erschließung eines Baugebietes und Straßenanliegerbeiträge).

Was sind Abgaben und Gebühren? ›

Steuern sind Geldleistungen, die keine Gegenleistung erfordern. Sie stellen Einnahmen für die Gemeinde in Form von Abgaben dar. Diese sind nicht zweckgebunden, sondern dienen zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Gemeinde für unterschiedlichste Zwecke.

Was sind Gebühren einfach erklärt? ›

Gebühren - sind Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die (freiwillige oder erzwungene) Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen. Es gibt eine tatsächliche Leistung die bezahlt werden muss, z.B.: Müllgebühr, Abwassergebühr, Straßenreinigungsgebühr usw.

Was heist Beiträge? ›

Als Beitrag wird in der Finanzwissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung eine wiederkehrende oder einmalige materielle Leistung bezeichnet, die vom Zahlungspflichtigen in Geld oder Sachwerten für eine erbrachte oder zu erbringende Gegenleistung entrichtet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Gebühren und Kosten? ›

Eine Gebühr ist meistens nicht der Preis der eigentlichen Sache, sondern sind das eher administrative Zusatzkosten. "Kosten" umfasst Geldbeträge, die man für etwas bezahlen muss. Der Preis eines Sprachkurses ist z.B. 500€. Dazu kommt eine Anmeldegebühr von 20€.

Sind Einfuhrabgaben Steuern Gebühren oder Beiträge? ›

Einfuhrabgaben. Unter dem Begriff "Einfuhrabgaben" sind alle Steuern und sonstigen Abgaben zu verstehen, die von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren aus Drittländern erhoben werden. Im Einzelnen gehören dazu die im Zollkodex der Union (UZK) geregelten Abgaben wie Zölle oder Agrarabgaben.

Wie sind Beiträge gesetzlich definiert? ›

Beiträge sind eine Form der Abgaben, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für die mögliche Nutzung einer staatlichen Dienstleistung oder Einrichtung erhoben werden. Sie dienen zur Deckung der Kosten, die durch die Errichtung, Erweiterung oder Sanierung öffentlicher Einrichtungen entstehen.

Was zählt zu den Abgaben? ›

Darunter fallen Steuern, Beiträge und Gebühren. Zur Erhebung von Abgaben sind laut Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) ausschließlich der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden befähigt. Zuständigkeit sowie Verfahren zur Festsetzung und Einhebung von Bundesabgaben werden durch die Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt.

Was sind Abgaben Beispiele? ›

Öffentlich-rechtliche Abgaben sind Geldleistungen von Bürgern oder Organisationen an den Staat bzw. die Kommunen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift zu leisten sind. Zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben zählen alle Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstigen Abgaben (z.B. Kurtaxe).

Ist ein Entgelt eine Gebühr? ›

Umgangssprachlich, aber auch in Preislisten und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wird der Begriff Gebühr fälschlich für Entgelte verwendet, die für privatwirtschaftliche Leistungen erhoben werden (Beispiel: „Bankgebühren“ oder „Anmeldegebühr“), was in bestimmten Fällen einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann.

Was zählt zu Beiträgen? ›

Dazu zählen Beiträge für Versicherungen, Spenden und Unterhaltszahlungen. Beiträge für die Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind nach Einkommensteuergesetz, kurz EStG, voll abzugsfähig. Bei anderen Versicherungszahlungen wie zur Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung gelten Höchstbeträge.

Was sind Beiträge Staat? ›

Der rechtliche Rahmen für Beiträge

Abgaben sind dabei der allumfassende Begriff, der verschiedene Formen der finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat beinhaltet. Zu den Abgaben gehören unter anderem Steuern, Gebühren und Sonderabgaben.

Was ist an Beitrag? ›

Anteil, den jmd. zur Verwirklichung von etw. leistet, Mitwirkung an etw.

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Author: Margart Wisoky

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Name: Margart Wisoky

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